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Ihr Hinweisgebersystem betreiben

Öffnen Sie einen vertraulichen Meldekanal für Beschäftigte und Partner und bearbeiten Sie Hinweise innerhalb der Fristen der EU-Hinweisgeberrichtlinie.

Aktualisiert am 29. September 2026

In diesem Bereich: Team, Pakete und Konto

Die EU-Hinweisgeberrichtlinie (2019/1937) verpflichtet Organisationen mit 50 oder mehr Beschäftigten, einen internen Meldekanal anzubieten. Hinweisgebersystem gibt Ihnen eine vertrauliche Meldeseite und einen Ort, um Hinweise zu bearbeiten.

So öffnen Sie den Kanal

  1. Öffnen Sie Hinweisgebersystem im Menü der Organisation.
  2. Aktivieren Sie unter Meldekanal die Option Kanal ist geöffnet.
  3. Schreiben Sie den Text auf der Meldeseite: wer Hinweise bearbeitet, was gemeldet werden kann und welche anderen Wege es gibt, zum Beispiel die Behörde.
  4. Speichern Sie und teilen Sie die öffentliche Seite /report/ mit Beschäftigten und Partnern, zum Beispiel im Intranet.

Wer Hinweise bearbeitet

Standardmäßig bearbeiten die Inhaber die Hinweise. Um weitere Personen zu benennen, etwa eine Compliance-Beauftragte, geben Sie ihnen eine eigene Rolle mit den Rechten für das Hinweisgebersystem. Halten Sie diesen Kreis klein.

So bearbeiten Sie einen Hinweis

Hinweise werden als WB-1, WB-2 usw. nummeriert. Es gelten zwei Fristen:

  • Eingang innerhalb von 7 Tagen bestätigen.
  • Innerhalb von 3 Monaten eine Rückmeldung geben.

Sie erhalten eine Erinnerung einen Tag vor der Eingangsfrist und eine Woche vor der Rückmeldefrist. Überschrittene Fristen werden angezeigt.

  1. Öffnen Sie den Hinweis.
  2. Schreiben Sie unter Dem Hinweisgeber antworten und klicken Sie auf Antwort senden. Die meldende Person liest die Antwort mit ihrem Fallcode. Ihre erste Antwort bestätigt den Eingang.
  3. Für Notizen nur an die Bearbeitenden aktivieren Sie Interne Notiz (der Hinweisgeber sieht sie nicht) und klicken auf Notiz speichern.
  4. Ändern Sie den Status im Verlauf: Eingegangen, Eingang bestätigt, In Prüfung, Abgeschlossen.
  5. Muss ein Hinweis entfernt werden, nutzen Sie Hinweis löschen. Das lässt sich nicht rückgängig machen.

Vertraulichkeit

  • Die Texte der Hinweise werden verschlüsselt gespeichert.
  • Die IP-Adresse der meldenden Person wird nicht gespeichert.
  • Benachrichtigungen und Audit-Log enthalten nur die Nummer des Hinweises, nie seinen Inhalt.

Tipps

  • Antworten Sie sachlich und versuchen Sie nicht herauszufinden, wer eine anonyme Meldung abgegeben hat.
  • Das Hinweisgebersystem ist ab dem Paket Professional enthalten.

Siehe auch

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