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Vertraulich einen Hinweis geben

So geben Sie über das Hinweisgebersystem einer Organisation einen Hinweis, bleiben auf Wunsch anonym und verfolgen den Fall mit Ihrem Fallcode.

Aktualisiert am 29. September 2026

In diesem Bereich: Kunden und Vertrauen

Manche Organisationen nutzen CloudSignLab für ihr Hinweisgebersystem. Sie erreichen es über einen Link wie /report/, zum Beispiel aus dem Intranet. Dieser Artikel erklärt, wie das Melden funktioniert.

So geben Sie einen Hinweis

  1. Öffnen Sie die Meldeseite und bleiben Sie im Tab Neuer Hinweis.
  2. Wählen Sie unter Worum geht es?: Betrug oder Diebstahl, Bestechung oder Korruption, Arbeitsschutz und Sicherheit, Datenschutz oder IT-Sicherheit, Diskriminierung oder Belästigung, Umwelt oder sonstiger Rechts- oder Regelverstoß.
  3. Geben Sie unter Kurzer Titel eine knappe Überschrift ein.
  4. Beschreiben Sie unter Was ist passiert? wer, was, wann und wo, soweit Sie es wissen. Geben Sie nicht mehr personenbezogene Daten an als nötig.
  5. Sollen Antworten Sie namentlich erreichen, füllen Sie Name oder Kontakt für Antworten (optional) aus. Lassen Sie es leer, um anonym zu bleiben.
  6. Klicken Sie auf Hinweis senden.

Ihr Fallcode

Nach dem Senden erhalten Sie einen Fallcode wie ABCDE-FGHJK-LMNPQ-RSTUV. Er wird nur einmal angezeigt.

  • Notieren Sie ihn sofort und halten Sie ihn geheim. Wer den Code hat, kann den Fall lesen.
  • Mit dem Code können Sie Antworten lesen und Informationen ergänzen, auch wenn Sie anonym geblieben sind.

So verfolgen Sie Ihren Hinweis

  1. Öffnen Sie die Meldeseite und wählen Sie den Tab Nachverfolgen.
  2. Geben Sie Ihren Fallcode ein und klicken Sie auf Öffnen.
  3. Lesen Sie Antworten und Status und geben Sie weitere Angaben unter Information ergänzen ein und klicken Sie auf Senden.

Die Organisation soll den Eingang innerhalb von 7 Tagen bestätigen und Ihnen innerhalb von 3 Monaten eine Rückmeldung geben.

Wie Ihr Hinweis geschützt ist

  • Nur die Personen, die die Organisation für die Bearbeitung von Hinweisen benannt hat, können ihn sehen.
  • Ihre IP-Adresse wird nicht gespeichert.
  • Der Text Ihres Hinweises wird verschlüsselt gespeichert.
  • Hinweise in gutem Glauben sind gesetzlich geschützt (EU-Richtlinie 2019/1937).

Tipps

  • Bleiben Sie bei Tatsachen, die Sie kennen oder gesehen haben, und sagen Sie, wenn etwas eine Vermutung ist.
  • Geht der Fallcode verloren, kann er nicht erneut angezeigt werden. Geben Sie einen neuen Hinweis und verweisen Sie auf den früheren.

Siehe auch