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Datenschutz-Umsetzungsstand (DSGVO / ISO 27701)

Sehen Sie auf einen Blick, was Datenschutzprüfer oder die Aufsichtsbehörde zuerst ansehen, und erledigen Sie offene Schritte.

Aktualisiert am 1. Oktober 2026

In diesem Bereich: Register und Nachweise

Oben unter Datenschutz zeigt das Feld Datenschutz-Umsetzungsstand (DSGVO / ISO 27701) acht Schritte, die Datenschutzprüfer oder eine Aufsichtsbehörde meist zuerst ansehen. Es wird bei jedem Öffnen der Seite aus Ihren Verzeichnissen berechnet; es wird nichts zusätzlich gespeichert und kein ISO-Text abgelegt. Der Balken zeigt den Anteil erledigter Schritte.

Die Schritte und wie Sie sie erledigen

  1. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vorhanden: Tragen Sie Ihre Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) auf dem Reiter Verarbeitungstätigkeiten ein.
  2. Jede Tätigkeit hat Zweck, Speicherdauer und Sicherheitsmaßnahmen: Öffnen Sie die genannten Tätigkeiten und füllen Sie diese Felder aus.
  3. Tätigkeiten wurden in den letzten 12 Monaten geprüft: Öffnen und prüfen Sie Tätigkeiten, die seit einem Jahr unverändert sind, und speichern Sie sie.
  4. Betroffenenanfragen werden fristgerecht beantwortet: Schließen oder beantworten Sie überfällige Anfragen.
  5. Datenpannen mit Risiko wurden der Behörde gemeldet: Tragen Sie bei Datenpannen mit Risiko ein, wann die Behörde informiert wurde (Frist 72 Stunden).
  6. Lieferanten mit Datenzugriff wurden bewertet: Setzen Sie unter Lieferanten die Letzte Sicherheitsprüfung für Lieferanten mit Zugriff auf personenbezogene Daten.
  7. Lieferanten mit Zugriff auf personenbezogene Daten sind markiert: Setzen Sie bei diesen Lieferanten Hat Zugriff auf unsere Daten.
  8. Maßnahme zum Schutz personenbezogener Daten ist umgesetzt: Setzen Sie die Maßnahme POL-09 unter Maßnahmen auf umgesetzt, sobald sie greift.

Ein grünes Häkchen heißt erledigt; ein Warnhinweis zeigt, was noch offen ist und wie viele Einträge betroffen sind.

Siehe auch